Köpfe Dr. Ricarda Schelzke

Dr. Ricarda Schelzke ist Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin bei Kayßer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Sie berät, vertritt und verteidigt Einzelpersonen und Unternehmen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Verfassungsrecht und Berufsrecht.

Neben ihrer Tätigkeit in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, vertritt sie Mandanten in Revisionsverfahren und bei Verfassungsbeschwerden. Dies tut sie in den klassischen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, aber vor allem in komplexen Verfahren aus den unterschiedlichsten Bereichen des Nebenstrafrechts – u.a. dem Umwelt-, Kapitalmarkt-, Datenschutz- und Außenwirtschaftsstrafrecht. Dr. Schelzke ist zudem ist Ansprechpartnerin für sog. #metoo-Sachverhalte und Untersuchungen in Internal Investigations und bei Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden.

Vor ihrer Tätigkeit bei Kayßer war sie Rechtsanwältin bei Freshfields (mit Secondment in einem internationalen Konzern), Hamm Partner und Klinkert Rechtsanwälte. Dr. Schelzke hat an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of California, Hastings College of the Law, San Francisco, USA studiert. Ihre Promotion zu Strafbarkeitsrisiken in kommunalen Spitzenverbänden wurde von Prof. Dr. Frank Saliger betreut.

Dr. Schelzke ist im Vorstand der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV) und im Verfassungsausschuss des Deutschen Anwaltverein tätig. In den Jahren 2016 bis 2021 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Beschwerdeabteilung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Sie veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, Verfassungsrechts und Strafprozessrechts.

Dr. Schelzke wird in Marktübersichten (Juve, Legal 500, Handelsblatt, WirtschaftsWoche u. a.) als ausgewiesene Expertin auf dem Feld des Strafrechts genannt und empfohlen.

Wir legen Wert auf Diskretion. Daher benennen wir unsere Mandanten weder hier noch an anderer Stelle – auch dann nicht, wenn die entsprechenden Mandate öffentlich bekannt sind.

Veröffentlichungen und Vorträge
  • Auslegung des Tatobjekts "amtliche Dokumente" in § 353d Nr. 3 StGB – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 – VI ZR 116/22, jurisPR-StrafR 15/2023 Anm. 1;
  • Kryptowährungen, Token und das Kapitalmarktstrafrecht, wistra 2022, 182 ff.;
  • Person vor Papier vor Polizei - Die Aussage eines Übersichtszeugen, StraFo 2022, 15 ff.;
  • Vorläufige Sicherstellung von Akten und Daten eines Berufsgeheimnisträgers – Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 30. November 2021 – 2 BvR 2038/18, jurisPR-StrafR 6/2022 Anm. 3;
  • Vortrag beim 38. Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins zu „Person vor Papier vor Polizei – die Aussage eines Übersichtszeugen“;
  • Der Beschuldigte als «Kronzeuge» - Zur neuen Kronzeugenregelung im deutschen Anti-Doping-Gesetz, Causa Sport 2021, 240 ff., gemeinsam mit David Müller;
  • Das Steuergeheimnis bei Verdacht des Subventionsbetrugs betreffend „Corona-Soforthilfen" – LG Aachen, Beschluss vom 16. November 2020 – 86 Qs – 302 Js 736/20 – 19/20, jurisPR-StrafR 13/2021 Anm. 2, gemeinsam mit Aleksandra Balaneskovic;
  • Straf- und berufsrechtliche Risiken bei der Beratung von M&A-Transaktionen, M&A Review 2021, 174 ff.;
  • Vortrag zu der Verteidigung vor dem Hintergrund des Unmittelbarkeitsprinzips, WisteV-Webseminar, 2021;
  • Zulässigkeit der Verteidigung von Mitbeschuldigten durch unterschiedliche Rechtsanwälte einer Sozietät – Anmerkung zu LG Osnabrück, Beschluss vom 21. Dezember 2020 – 12 Qs/720 Js 2366/20 – 33/20, jurisPR-StrafR 8/2021 Anm. 1;
  • Die Verteidigung vor dem Hintergrund des Unmittelbarkeitsprinzips, StraFo 2020, 481 ff.;
  • Kartellbußgeldrecht in der 10. GWB-Novelle – Teil 2, NZKart 2020, 646 ff., gemeinsam mit Peter Giese, Dr. Christian Heinichen, Dr. Maximilian Janssen, Dr. Ulrich Klumpp und Christian Steinle;
  • Kartellbußgeldrecht in der 10. GWB-Novelle – Teil 1, NZKart 2020, 562 ff., gemeinsam mit Peter Giese, Dr. Christian Heinichen, Dr. Maximilian Janssen, Dr. Ulrich Klumpp und Christian Steinle;
  • Rechtsprechungsänderung beim Verjährungsbeginn der § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB – Anmerkung zu BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 1. September 2020 – 1 StR 58/19, jurisPR-StrafR 23/2020 Anm. 3;
  • Die Unternehmenskrise während der COVID-19-Pandemie aus strafrechtlicher Sicht, WiJ 2020, 104 ff.;
  • Vortrag zu Strafbarkeitsrisiken bei einer Unternehmenskrise während der COVID-19-Pandemie, WisteV-Webseminar, 2020;
  • Vermögensarrest unverhältnismäßig bei unzureichender Verfahrensförderung – Anmerkung zu Landgericht Bremen, Beschluss vom 22. November 2019 – 4 Qs 391/19,  jurisPR-StrafR 8/2020 Anm. 4;
  • Verteidigungsunterlagen sind beschlagnahmefrei, auch wenn diese vor einer förmlichen Beschuldigtenstellung erstellt wurden – Anmerkung zu Amtsgericht Köln, Beschluss vom 8. Oktober 2019 – 503 Gs 1630/19, jurisPR-StrafR 24/2019 Anm. 2;
  • Entwurf zum GWB-Digitalisierungsgesetz: Sie haben das Recht zu schweigen – manchmal, Gastkommentar bei Legal Tribune Online, 14. November 2019;
  • Der Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft als mögliche Folge berufsbezogener Untreue – Anmerkung zu Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 1. März 2019 – 2 AGH 15/18, jurisPR-StrafR 19/2019 Anm. 2;
  • Staatsanwaltschaftliche Datenspeicherung trotz Verfahrenseinstellung – Auskunfts- und Löschungsansprüche heute und in Zukunft, StraFo 2019, 353 ff.;
  • Das Ermittlungsverfahren im Kontext anhängiger Zivilklagen – Strategien und Möglichkeiten des Strafverteidigers,  NZWiSt 2019, 15 ff.;
  • Vortrag im Rahmen des “Legal Aid Project (QUAL-AID) Germany” von Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) und Prof. Dr. Matthias Jahn, 2018;
  • Vortrag beim Jungen Wirtschaftsstrafrecht 1.0 (gemeinsame Veranstaltung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung und des Jungen Strafrechts) zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren bei anhängigen Zivilklagen, 2018;
  • Rezension zu Dorian Dorschfeldt, Strafbarkeit von Facilitation Payments, ZIS 2017, 718 ff.;
  • Die „Vereinbarung“ anlässlich einer Durchsuchung, NZWiSt 2017, 142 ff.;
  • Ändert Jan Böhmermann das Strafgesetzbuch? – Über die Abschaffung des § 103 StGB, HRRS 2016, 248 ff.;
  • Die iCloud als Gefahr für den Rechtsanwalt?,  HRRS 2013, 86 ff.; und
  • Strafbarkeitsrisiken in kommunalen Spitzenverbänden, Dissertation, Bucerius Law School Press.
Kompetenzen Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerden Anwaltliches Berufsrecht Zeugenbegleitung in nationalen und internationalen Verfahren Kontakt T: +49 (0) 69 2443776 30 r.schelzke@kaysser-partner.de Downloads Download vCard