Kompetenzen

Wir sind Experten für das Strafrecht.

Unser Fokus liegt auf dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Schon lange sind wir nicht mehr „nur“ Verteidiger. Wirtschaftsstrafrecht ist längst ein Steuerungsinstrument des Gesetzgebers und die Auswirkungen sind massiv. Wirtschaftsstrafrecht betrifft Unternehmen und Einzelpersonen, als Entscheider im Tagesgeschäft, als von Ermittlungen Betroffene und als Geschädigte. Die nationalen und internationalen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden sind zahlreich und brauchen erfahrene Ansprechpartner. Wir beraten präventiv, um strafrechtliche Ermittlungen zu verhindern und um Schäden von Ihnen und dem Unternehmen abzuwenden. In die Verteidigung wie in die präventive (Compliance-) Beratung, die Zeugenbetreuung und die Schadensverfolgung bringen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung und Expertise in nationalen und internationalen Verfahren ein.

Beratung und Vertretung von Einzelpersonen

Wir beraten und verteidigen Sie in Verfahren aller Ermittlungs-, Steuer-, Kontroll- und Aufsichtsbehörden und nehmen Ihre Rechte gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten bei der Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und bei Auslieferungen (Rechtshilfeverfahren) wahr. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zeichnet uns unsere umfangreiche Erfahrung im Internationalen und Europäischen Strafrecht aus.

Sind Sie Beschuldigter, ist es unser Ziel, die negativen Auswirkungen des Strafverfahrens zu begrenzen und eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir erarbeiten eine Verteidigungsstrategie, die auf unseren weitreichenden Kenntnissen und Erfahrungen basiert, aber stets auf Ihre singuläre Situation zugeschnitten ist. Dabei haben wir die Vermeidung der außerstrafrechtlichen Folgen – wie etwa Gesellschaftsrecht, Beamten- und Berufsrecht, öffentlich-rechtliche Zuverlässigkeit etc. – stets im Blick. Sollte es dennoch zum gerichtlichen Verfahren kommen, treten wir für Sie im Gerichtssaal ein mit all unserem Wissen und einer profunden Prozesserfahrung. Wir verteidigen Sie in allen Instanzen; nicht nur im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren, sondern auch in der Berufung und Revision sowie bei Verfassungsbeschwerden.

Sind Sie als Zeuge betroffen, wie etwa im parlamentarischen Untersuchungsausschuss oder bei einer Vernehmung durch eine Behörde oder ein Gericht, bereiten wir Sie sorgfältig und mit dem nötigen Know-how auf diese Rolle vor. Das gilt ebenso, sollten Sie im Rahmen einer internen Untersuchung durch Ihren Arbeitgeber oder von diesem beauftragte Rechtsanwälte befragt werden, was selbstverständlich auch Untersuchungen von sog. #metoo-Sachverhalten umfasst.

Beratung und Vertretung von Unternehmen

Das von staatlichen Ermittlungen betroffene Unternehmen benötigt einen Strafrechtsexperten, der den Sachverhalt aufklärt, die Interessen des Unternehmens gegenüber den Ermittlungsbehörden wahrt und die Bewältigung der Krise auf den unterschiedlichsten Ebenen koordiniert. Die schnelle Erfassung der Problemlage steht am Anfang und danach variieren die Maßnahmen: Auswahl von Individualverteidigern und/oder Zeugenbeiständen, Durchführung interner Ermittlungen und/oder Mitarbeiterbefragungen, angeleitete Prüfung arbeitsrechtlicher oder dienstvertraglicher Maßnahmen, Anstoß oder Abwehr zivilprozessualer Maßnahmen und etwaiger Vermögensbeschlagnahmen, Steuerung von Reputationsmanagement mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wahrung der kapitalmarktrechtlichen Publikationspflichten und vieles mehr.

Damit es nicht zu solchen Krisen für das Unternehmen kommt, beraten wir seit vielen Jahren im präventiven Bereich. Wir haben für (internationale) Unternehmen unterschiedlichster Branchen Schwachstellen aufgespürt, (strafrechtliche) Compliance-Programme und Kontrollmechanismen entwickelt und Mitarbeiter aller Hierarchieebenen gecoacht lange bevor der deutsche Gesetzgeber die Notwendigkeit der präventiven Compliance erkannt hat.

Beratung und Vertretung geschädigter Unternehmen

Kommt es dennoch zu Straftaten, brauchen Unternehmen, die durch innere oder äußere Angriffe geschädigt worden sind, Beratung durch strafrechtlich spezialisierte Rechtsanwälte. Bei den von uns durchgeführten internen Untersuchungen, können wir auf eingespielte Kooperationen mit spezialisierten Wirtschaftsprüfern, forensischen Experten und Privatermittlern zurückgreifen. Bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, erstatten wir für das Unternehmen die erforderliche Strafanzeige und begleiten die staatlichen Ermittlungen als Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft und im Rahmen der Nebenklage. Unsere Beratungstätigkeit umfasst neben der Interessenwahrnehmung gegenüber den Ermittlungsbehörden die Koordination der Anspruchssicherung im In- und Ausland, wie etwa durch Arrest- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, für die wir auf die Anwälte unseres langjährigen nationalen und internationalen Netzwerkes zurückgreifen.